Verletzung
B 3303/05, 8. 3. 2006
Verletzung durch Zurückweisung eines Antrages von Vertragsärzten wegen zu Unrecht erfolgter Verneinung ihres Feststellungsinteresses iZm vertraglichen Rechten und Pflichten aus dem Kassenvertrag, die in einem Rundschreiben konkretisiert wurden.