Allgemeines
B 229/06, 27. 2. 2007
Keine unberechtigte Verweigerung einer Sachentscheidung durch ersatzlose Behebung der erstinstanzlichen Entscheidung mangels Vorliegens eines Antrages.
Allgemeines
B 229/06, 27. 2. 2007
Keine unberechtigte Verweigerung einer Sachentscheidung durch ersatzlose Behebung der erstinstanzlichen Entscheidung mangels Vorliegens eines Antrages.