EG: Art 28 (Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und aller Maßnahmen gleicher Wirkung; Zulässigkeit nicht diskriminierender Regelungen für bestimmte Verkaufsmodalitäten; Prüfung der pharmakologischen und therapeutischen Wirkung bei der Aufnahme von Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex, Regelungen darüber sind Verkaufsmodalitäten gleichzuhalten)