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VfGH G 103/05, G 1/07, 9. 3. 2007 (Baurecht)

JudikaturVfGHZfV 2007/2361ZfV 2007, 1039 Heft 5 v. 13.11.2007

Wr BauO: § 69 Abs 1 lit m (unwesentliche Abweichung von Bebauungsvorschriften, Genehmigung im Einzelfall; Überschreitung der Gebäudehöhe, wenn das Interesse an der Gestaltung des Stadtbildes nicht entgegen steht; keine Anwendung bei genereller Überschreitungsmöglichkeit nach § 75 Abs 9; keine sachliche Rechtfertigung)

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