ApG: § 10 Abs 2 Z 1 idF BGBl I 2001/16 (Apothekenkonzession; Nichtbestehen eines Bedarfes, wenn sich innerhalb eines Umkreises von 4 Straßenkilometern bereits eine ärztliche Hauapotheke befindet und die Zahl der von der neuen öffentlichen Apotheke zu versorgenden Personen weniger als 5.500 beträgt; Berufsantrittsregel, unverhältnismäßige Einschränkung der Erwerbsausübungsfreiheit, Schutz eines Mindestversorgungspotenzials für ärztliche Hausapotheken ist keine sachliche Rechtfertigung)