Oö AWG 1997: § 33 (Beschränkungen der Abfallbehandlung; in OÖ Ablagerung nur von Abfällen die in OÖ angefallen sind; Ausnahmen im Einzelfall; geeignetes, adäquates und aus umweltpolitischen Gründen erforderliches Mittel zur Vermeidung unnötiger Umweltbelastungen durch vermeidbare Mülltransporte)
AWG 2002: § 63 (Zusätzliche Bestimmungen betreffend die Überwachung einer Deponie)