vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2005/07/0170, 22. 2. 2007 (Wasserrecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/2350ZfV 2007, 1034 Heft 5 v. 13.11.2007

WRG 1959: § 2 Abs 1 lit b (öffentliche Gewässer sind Gewässer, die schon vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes anlässlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung als öffentlich behandelt wurden, von der betreffenden Stelle angefangen; Behörde und Verfahrensparteien müssen während des Verfahrens von der Öffentlichkeit des Gewässers ausgehen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!