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VwGH 2005/07/0132, 25. 1. 2007 (Wasserrecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/2349ZfV 2007, 1033 Heft 5 v. 13.11.2007

WRG 1959: § 41 Abs 4 (Schutz- und Regulierungsbauten; Beeinträchtigung fremder Rechte muss vermieden werden; hier: Störung des Entwässerungsrechtes; kein Recht darauf, bestehendes Entwässerungsrecht unverändert beizubehalten)

2005/07/0132, 25. 1. 2007

Gegenstand des Verfahrens ist die von der mitbeteiligten Partei beantragte wasserrechtliche Bewilligung für die Verlegung eines offenen Gerinnes. Der Bf behauptet, durch das verfahrensggstdl Projekt in seinem Recht auf Freiheit seines Eigentums verletzt zu werden und bringt vor, die in Spruchpunkt IV formulierten Auflagen zur Hintanhaltung von Vernässungen auf seinem Grundstück Nr 640 entsprächen nicht seinem bestehenden Recht, die auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswässer auf diesem Grundstück zu sammeln und über eine Rohrleitung unter der Bundesstraße in den S-Bach als Vorfluter abzuführen. Der Bf macht mit diesem Argument eine Verletzung seines Rechtes auf Entwässerung seines Grundstückes geltend.

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