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VwGH 2006/01/0841, 0842, 27. 2. 2007 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVwGHZfV 2007/2287ZfV 2007, 1019 Heft 5 v. 13.11.2007

VwGG: § 26 Abs 1 (Beschwerdefrist, sechs Wochen)

§ 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; keiner, Haft nach vorhersehbarer Strafverurteilung, Verlegung in andere Justizanstalt)

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