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VwGH 2006/01/0531, 23. 1. 2007 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVwGHZfV 2007/2286ZfV 2007, 1019 Heft 5 v. 13.11.2007

VwGG: § 33 Abs 1 (Gegenstandslosigkeit, sontige; Zurückziehung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde vor der Verwaltungsbehörde, keine Zurückziehung aber Wegfall des rechtlichen Interesses)

2006/01/0531, 23. 1. 2007

Nach Einleitung des VorVerf zog der Bf vor der VerwaltungsBeh seine Beschwerde an den VwGH zurück. Dieser Schriftsatz wirkt zwar - weil nicht vor dem VwGH abgegeben - nicht als Zurückziehung, lässt aber unzweifelhaft den Wegfall des Interesses an deren Erledigung erkennen. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit.

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