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VwGH 2006/05/0149, 19. 9. 2006 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2007/2035ZfV 2007, 894 Heft 4 v. 13.9.2007

AVG § 73 Abs 1 (Entscheidungspflicht; sechs Monate nach Einlangen des Antrags; kürzere Entscheidungsfrist für erste Instanz gilt auch für die Berufungsbehörde; gleichgültig, ob der Antragsteller oder eine Gegenpartei Berufung erhoben hat)

§ 73 Abs 2 (Verletzung der Entscheidungspflicht; Devolutionsantrag)

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