AVG § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung; minderer Grad des Versehens, keiner; Hinterlegungsanzeige; irrtümliche Entsorgung mit Werbepost)
VwGH 2006/04/0236, 15. 12. 2006
Es kann nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens iSd § 71 Abs 1 Z 1 AVG gesprochen werden, wenn die Kenntnisnahme des Bf von der Hinterlegungsanzeige deshalb unterblieb, weil diese von ihm oder seinen Mitbewohnern versehentlich mit der Werbepost entsorgt worden ist (VwGH 26. 4. 2000, 2000/05/0054; 28. 3. 2006, 2005/06/0308). Abweisung.