VwGG § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Klaglosstellung, Einstellung; sonstige Gegenstandslosigkeit; Beschwerde eines Strafgefangenen, Entlassung aus Haft)
§ 58 Abs 2 (Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit, bei Kostenentscheidung nicht zu berücksichtigen; übermäßiger Aufwand durch Kostenentscheidung, Entscheidung nach Billigkeit; Kostenaufhebung)