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VwGH 2003/21/0105, 21. 11. 2006 (Fremdenpolizei)

JudikaturVwGHZfV 2007/1876ZfV 2007, 834 Heft 4 v. 13.9.2007

FremdenG § 44 (Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes; gewerbsmäßige Schlepperei; Gefährlichkeit kann nicht verneint werden)

VwGH 2003/21/0105, 21. 11. 2006

Mit B vom 26. 4. 1999 hat die bel Beh gegen den Bf, einen rumänischen Staatsangehörigen, gem § 36 Abs 1 Z 1 iVm § 36 Abs 2 Z 5 FrG 1997, ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Dem lag zugrunde, dass der Bf im Juli 1998 sechs rumänische Staatsbürger mit dem Pkw nach Italien gebracht und dafür DM 1.000,- erhalten habe; im August 1998 und am 27. 9. 1998 hätten sich diese Schlepperfahrten wiederholt, wobei er für jede Fahrt wieder DM 1.000,- erhalten habe. Am 28. 9. 1998 sei er beim Versuch, ein weiteres Mal fünf bis sieben rumänische Staatsbürger zu übernehmen und nach Italien zu führen, festgenommen worden. Er sei nach § 105 Abs 2 FrG zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden. Der Bf habe sich seit 1990 in Österr aufgehalten, sei durchgehend beschäftigt gewesen und habe eine wirtschaftliche Existenz aufgebaut. Im Bundesgebiet seien auch seine Ehefrau sowie ein gemeinsames Kind legal aufhältig.

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