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VwGH 2003/21/0064, 21. 11. 2006 (Fremdenpolizei)

JudikaturVwGHZfV 2007/1875ZfV 2007, 834 Heft 4 v. 13.9.2007

FrG 1997: § 36 Abs 2 Z 8 (Aufenthaltsverbot; befristetes; Beschäftigung im Sinne des AuslBG; Feststellungen zur Person des Arbeitgebers notwendig)

VwGH 2003/21/0064, 21. 11. 2006

Die Beh erster Instanz hat gegen den Bf, einen slowakischen Staatsangehörigen, gem § 36 Abs 1 und Abs 2 Z 8 iVm den §§ 37 bis 39 des FrG 1997 ein auf sechs Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen und die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen diesen B aberkannt.

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