ElWOG § 7 Z 8 (Begriffsbestimmungen; „Elektrizitätsunternehmen“, Betrieb; Tätigkeit die in Gewinnabsicht unter anderem der Erzeugung von elektrischer Energie sowie kommerziellen, technischen oder wartungsbezogenen Aufgaben im Zusammenhang mit dieser Funktion dient, Haupinhalt der Tätigkeit dabei nicht maßgebend; Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage; Doppelfunktion; Erzeugung von elektrischer Energie und Gewinnung und Abgabe von Wärme an bestehende Betriebsanlage; keine Geltung auch für Gewinnung und Abgabe von Wärme)