GehG § 21b (Kaufkraftausgleichszulage; Methoden zur Ermittlung des Kaufkraftunterschieds, Beurteilung durch Sachverständigengutachten; Heranziehung einer Methode eines privaten Unternehmens und Mitteilungen BKA ohne sachverständige Begutachtung)
VwGG § 42 Abs 2 Z 1 (Bescheidbeschwerde, inhaltliche Rechtswidrigkeit; Verwendung von Mitteilungen des BKA, die auf nicht sachverständig beurteilter Methode der Ermittlung des Kaufkraftunterschieds basieren)