vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2005/07/0171, 7. 12. 2006 (Bodenreform)

JudikaturVwGHZfV 2007/1842ZfV 2007, 818 Heft 4 v. 13.9.2007

Tir HöfeG: § 5 Abs 1 (Bewilligung zur Abtrennung von Bestandteilen eines geschlossenen Hofes; Voraussetzungen; ua muss der Hof nach der Abtrennung zur Erhaltung einer Familie von mindestens 5 Köpfen noch hinreichen; finanzieller Aufwand zur Erhaltung muss feststehen; antragsbefugt ist jeder, der rechtliches Interesse nachweisen kann)

VwGH 2005/07/0171, 7. 12. 2006

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!