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VwGH 2005/07/0123, 9. 11. 2006 (Bodenreform)

JudikaturVwGHZfV 2007/1839ZfV 2007, 817 Heft 4 v. 13.9.2007

Tir Gemeindeordnung 2001: § 30 Abs 1 (Entscheidungskompetenz des Gemeinderates in demonstrativ aufgezählten Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung; für Bevollmächtigung eines Vertreters zur Vertretung der Gemeinde bedarf es keines Gemeinderatsbeschlusses)

§ 50 Abs 1 (subsidiäre Allzuständigkeit des Bürgermeisters)

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