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VwGH 2003/11/0060, 21. 11. 2006 (Berufliche Vertretung und Freie Berufe)

JudikaturVwGHZfV 2007/1834ZfV 2007, 814 Heft 4 v. 13.9.2007

Satzung der Ärztekammer für Kärnten: § 33 Abs 4 (Ersatz von Krankenhauskosten kann nur erfolgen, wenn Beiträge entsprechend der Beitragsordnung gezahlt wurden)

Beitragsordnung der Ärztekammer für Kärnten: Abschnitt D Z 1 (Beiträge der Ärzte für den Ersatz von Krankenhauskosten; Sonderregelung, wenn beide Ehegatten Ärzte sind)

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