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VwGH 2003/11/0047, 21. 11. 2006 (Berufliche Vertretung und Freie Berufe)

JudikaturVwGHZfV 2007/1833ZfV 2007, 814 Heft 4 v. 13.9.2007

ÄrzteG 1998: § 99 Abs 1 idF BGBl I 2001/110 (Altersversorgung wird mit Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt; Satzung kann niedrigeres oder höheres Anfallsalter vorsehen)

V der Vollversammlung der Ärztekammer für Steiermark über die Änderung der Satzungen des Wohlfahrtsfonds vom 17. 3. 1994: Art I (Änderung des § 22 Abs 1; Gewährung von vorzeitiger Altersversorgung ab Vollendung des 60. Lebensjahres)

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