Stmk BauG: § 33 (Bauanzeige; schriftlich)
§ 33 Abs 5 idF LGBl 2003/78 (ebenso; keine zeitgerechte Beurteilung der Beeinträchtigung des Straßenbildes oder Ortsbildes, Einleitung des Bewilligungsverfahrens binnen acht Wochen; Fristberechnung ab Vorliegen einer vollständigen Anzeige)