Stmk BauG: § 4 Z 61 (Zubau, Begriff; Vergrößerung einer baulichen Anlage der Höhe, Länge oder Breite nach)
§ 40 Abs 2 (rechtmäßiger Bestand; Errichtung zwischen 1969 und 1984, im Zeitpunkt der Errichtung bewilligungsfähig; Umbau eines Schwimmbads zu Büro)
§ 41 Abs 1 (konsensloser Bau; Beseitigungsauftrag; Bestätigung eines in erster Instanz unter Verletzung des Parteiengehörs erteilten Auftrags, keine Sanierung des Verfahrensmangels durch das Berufungsverfahren, Feststellungen für die rechtliche Beurteilung ungenügend)