Stmk BauO 1968: § 1 (Bauplatz; trockener, tragfähiger Boden; Amtshaftungsanspruch aus Erteilung einer Bauplatzerklärung für Möbelhaus, Wasserschaden durch Eintritt von Hochwasser)
§ 2 Abs 1 (Widmung von Grund zu einem Bauplatz; Bewilligung der Behörde; Baubewilligung erst nach Widmungsbewilligung, gleichzeitige Durchführung der Verfahren möglich)