NÖ BauO: § 17 Abs 1 Z 10 (anzeigepflichtige Bauvorhaben; Aufstellung von Spielplatzgeräten; Anzahl der Geräte nicht relevant)
§ 17 Abs 2 (andere Vorhaben, die nicht unter §§ 14 bis 16 fallen; Errichtung von Spielplätzen)
§ 33 Abs 1 (Erhaltungspflicht des Eigentümers)