Der moderne Staat sieht sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts in immer stärkerem Umfange mit den Grenzen des administrativ Mach- bzw Bewältigbaren konfrontiert. Dies hängt nicht zuletzt auch mit der deutlich angestiegenen Komplexität vieler Lebensbereiche zusammen. Die enormen wissenschaftlichen und technologischen Fortschritte, die fortlaufend auf vielen Gebieten erzielt werden, hinterlassen geradezu zwangsläufig auch in der Verwaltung deutlich ihre Spuren. Gleich, ob es um Fragen des Umweltschutzes, der Abfallwirtschaft, des Gewerberechts, des Kraftfahrwesens, des Denkmalschutzes, der Raumordnung, des Baurechts, des Naturschutzes etc geht − es gibt kaum noch Materien, die von der Verwaltung ohne die Anwendung umfassender spezifischer Sachkenntnisse vollzogen werden können. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass sich gerade in der Verwaltung eine besondere Vielzahl verschiedener Typen von Sachverständigen etabliert hat.