Der Autor wendet sich in seiner Habilitationsschrift einem angesichts des inzwischen auch die Justiz ergreifenden Reform- und Privatisierungsdrucks modernen, in dogmatischer Hinsicht noch völlig unterentwickelten Gebiet zu, dem der Streitbeilegung im Verwaltungsrecht außerhalb des herkömmlichen Widerspruchsverfahrens oder Gerichtsprozesses. Zunächst steckt er seinen Untersuchungsbereich ab: er differenziert zwischen dem echten und dem unechten Schiedsgerichtsverfahren, dem Schiedsgutachter, staatlichen Schlichtungsverfahren und Mediation. Im Folgenden werden diese fünf Streitbeilegungsverfahren/-institute näher untersucht, ihre verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen diskutiert und der Aktionsraum für diese Mechanismen ausgelotet.