ZDG: § 13 Abs 1 Z 2 (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes, wenn und so lange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäres Interessen erfordern; Harmonisierungspflicht; geht Behörde von Rücksichtswürdigkeit der wirtschaftlichen Interessen aus, muss sie auch begründen, dass die von ihr verfügte Befristung ausreichend ist)
2006/11/0041, 23. 5. 2006