AVG: § 60 (Bescheid, Begründung; Inhalt, Sachverhaltsfeststellung, Beweiswürdigung; bestätigender Berufungsbescheid des UVS OÖ; ausreichende Begründung, keine)
2005/02/0232, 11. 8. 2006
In der Begründung des angef B führte die bel Beh zunächst aus, sie habe in die Verwaltungsakten der ErstBeh Einsicht genommen und eine öff mündliche Verhandlung durchgeführt.