AVG § 6 Abs 1 (Behörde; Wahrnehmung sachlicher und örtlicher Zuständigkeit von Amts wegen; bei Unzuständigkeit: ohne Aufschub Weiterleitung an zuständige Stelle auf Gefahr des Einschreiters oder Weisung des Einschreiters an diese)
§ 33 Abs 3 (Tage des Postenlaufes in Frist nicht einzurechnen; elektronische Übersendung durch Zustelldienst: tatsächliches Einlangen bei Beh relevant)