AVG: § 38 (Vorfrage, Aussetzung des Verfahrens im Ermessen der Behörde; Aussetzungsbescheid beendet vorerst den Lauf der Entscheidungsfrist; anhängiges strafgerichtliches Verfahren präjudiziell für die Frage der Verlässlichkeit eines Piloten)
VwGG: § 36 Abs 8 (Säumnisbeschwerde, Ermittlungsverfahren)