AVG: § 69 Abs 1 Z 1 (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, ua Vorliegen eines durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren; ua Erschleichung eines Bescheides)
StbG: § 10 (Verleihung der Staatsbürgerschaft)
§ 24 (Wiederaufnahme eines Verleihungsverfahrens iSd § 69 Abs 1 Z 2 und 3 AVG nur, wenn Betroffener nicht staatenlos wird, Wiederaufnahme bei Erschleichungstatbestand auch bei Staatenlosigkeit des Betroffenen zulässig)