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VwGH 2003/03/0036, 4. 5. 2006 (Verwaltungsstrafrecht)

VerwaltungsstrafrechtZfV 2007/1362ZfV 2007, 580 Heft 3a v. 13.8.2007

VStG: § 31 Abs 3 dritter Satz (Strafverjährung, Frist von 3 Jahren, Nichteinrechnung der Zeit eines Verfahrens vor dem VwGH; keine Fristenhemmung, wenn die Strafverjährungsfrist bei rechtzeitigem Einlangen der Beschwerde beim VwGH bereits abgelaufen war)

2003/03/0036, 4. 5. 2006

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