VwGG: § 46 (Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzungsgrund; Rechtsirrtum)
2006/02/0110 - 0113, 23. 5. 2006
Nach der Rsp VwGH (Erk verst Sen v 6. 5. 2004, 2001/20/0195 = ZfVB 2005/1069) kann auch ein Rechtsirrtum einen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund bilden. Ein solcher Fall liegt im Hinblick auf die gegenständliche Komplexität des Sachverhaltes im Beschwerdefall (VerwaltungsstrafVerf nach FSG, StVO und KFG) vor. Stattgabe.