VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 (Inhalt der Beschwerde; Beschwerdepunkt; Bestimmung des Prozessgegenstandes; Berufungsentscheidung; Zurückweisung und „vollinhaltliche“ Bestätigung der angefochtenen Entscheidung; Behauptete Verletzung im Recht auf eindeutige Entscheidung; keine; eindeutiger Entscheidungsinhalt bei verständiger Gesamtbetrachtung des Spruches in Zusammenhalt mit Begründung)
2006/02/0106, 23. 5. 2006