B-VG: Art 130 Abs 1 (Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit; Rechtsmäßigkeitskontrolle der Verwaltung; „amtswegige Behebung“ eines Erkenntnisses oder Beschlusses des VwGH nicht vorgesehen)
VwGG: § 34 Abs 1 (Beschwerden, Zurückweisung; Gründe; offenbare Unzuständigkeit des VwGH)