VwGG: VwGG: § 34 Abs 1 (Beschwerden, Unzuständigkeit des VwGH, sukzessive Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, Enteignungsentschädigung nach § 6 Abs 2 HochleistungsstreckenG)
§ 49 Abs 1 letzter Satz (Kostenersatz, Aufwandpauschale nur für den tatsächlich durch einen Rechtsanwalt vertretenen Beschwerdeführer; Anwendung auch auf die mitbeteiligte Partei)