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VwGH 2002/03/0213, 30. 6. 2006 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2007/1340ZfV 2007, 576 Heft 3a v. 13.8.2007

VwGG: § 39 Abs 2 Z 6 (Absehen von mündlicher Verhandlung, geklärter Sachverhalt)

§ 49 Abs 1 zweiter Satz idF BGBl I 2004/89 (Kostenersatz, Aufwandersatzpauschale nur, wenn der Bf tatsächlich durch einen Rechtsanwalt vertreten war, Anwendung auch auf die mitbeteiligte Partei)

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