StmkVergG 1998: § 104 Abs 2 (Nachprüfungsverfahren, Voraussetzungen; ua entstandener oder zu entstehen drohender Schaden
2004/04/0017, 24. 5. 2006
Bei der Beurteilung der Frage, ob dem Bieter gem § 104 Abs 2 Stmk VergG 1998 durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, ist von einem unter Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen durchgeführten Vergabeverfahren auszugehen (VwGH 27. 9. 2000, 2000/04/0050, zur vergleichbaren Rechtslage des § 85 Abs 2 Stmk VergG).