Vlbg SpielapparateG: § 9 Abs 1 lit a (Strafbestimmung, Betrieb eines Spielapparates ohne Bewilligung)
§ 9 Abs 2 (Betrieb eines Spielapparates ohne Bewilligung, Verfall des Spielapparates samt des darin befindlichen Geldes, Ermessen, Begründungsmangel)