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VwGH 2006/02/0182, 11. 8. 2006 (Straßenpolizei)

StraßenpolizeiZfV 2007/1329ZfV 2007, 568 Heft 3a v. 13.8.2007

StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkotest, Verweigerung; Verdacht des Lenkens; Antreffen auf dem Lenkersitz)

2006/02/0182, 11. 8. 2006

Nach stRsp VwGH zu § 5 Abs 2 StVO reicht der bloße „Verdacht“, dass der Aufgeforderte ein Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand gelenkt habe, aus (VwGH 18. 3. 2005, 2003/02/0162). Das berechtigte Vorliegen eines derartigen Verdachtes ergibt sich schon daraus, dass der Aufgeforderte auf dem Lenkersitz angetroffen wurde (VwGH 25. 2. 2005, 2005/02/0030 = ZfVB 2006/686), sodass die Ausführungen des Bf, wonach der Zündschlüssel nicht im Zündschloss und der Motor nicht „in Betrieb“ gewesen sei, ins Leere gehen. Abweisung.

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