Krnt StraßenG 1991: § 3 Abs 1 (Öffentlicherklärung von Gemeindestraßen, Ortschaftsweg und Verbindungsweg, Beschluss des Gemeinderates)
§ 63 Abs 1 lit b Verwaltungsübertretung, Behinderung des Gemeingebrauchs einer öffentlichen Straße, Errichtung einer Schrankenanlage)