StVO: § 84 Abs 2 (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes; bloß „wirtschaftliche“ Werbung, keine, Werbefolie für Therme)
2006/02/0125, 20. 6. 2006
Zu einem Entfernungsauftrag für eine innerhalb des Verbotsbereiches des § 84 Abs 2 StVO angebrachte Werbefolie auf dem (an einem näher umschriebenen Ort befindlichen) Glaskubus mit der Aufschrift „Well-Come-Alpen Therme B. ...“ wie VwGH 8. 7. 2005, 2004/02/0402 = ZfVB 2006/1305).