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VwGH 2006/02/0057, 11. 8. 2006 (Straßenpolizei)

StraßenpolizeiZfV 2007/1323ZfV 2007, 567 Heft 3a v. 13.8.2007

StVO: § 89a Abs 2 und 2a lit d (Entfernung von Hindernissen, Verkehrsbeeinträchtigung, Fahrzeugabstellung in Behindertenzone; Verursachungs- nicht Verschuldensprinzip)

2006/02/0057, 11. 8. 2006

Seite 567


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