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VwGH 2006/02/0039, 23. 5. 2006 (Straßenpolizei)

StraßenpolizeiZfV 2007/1322ZfV 2007, 567 Heft 3a v. 13.8.2007

StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest; Verweigerung; Forderung nach Abwarten des Eintreffens eines Rechtsbeistandes, Zulässigkeit, keine)

2006/02/0039, 23. 5. 2006

Der Bf hat die Kontrolle der Atemluft auf Alkoholgehalt vorgeblich mit dem Grund verweigert, dass er das Eintreffen seines Rechtsbeistandes (und „Identitätszeugen“) zwecks Einholung einer Rechtsauskunft abwarten habe wollen.

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