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VwGH 2005/02/0245, 20. 6. 2006 (Straßenpolizei)

StraßenpolizeiZfV 2007/1319ZfV 2007, 567 Heft 3a v. 13.8.2007

StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest; Verweigerung; Zurechnungsfähigkeit bei Aufforderung; situationsbezogenes Verhalten ausreichend)

2005/02/0245, 20. 6. 2006

Nach stRsp (zB 30. 1. 2004, 2003/02/0223 = ZfVB 2005/407, 473), ist es aufgrund eines als erwiesen angenommenen situationsbezogenen Verhaltens eines Probanden (iZm der Verweigerung der Atemluftprobe auf Alkoholgehalt) entbehrlich, ein ärztliches Sachverständigengutachten über dessen Zurechnungsfähigkeit einzuholen.

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