StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest; Verweigerung; Zurechnungsfähigkeit bei Aufforderung; situationsbezogenes Verhalten ausreichend)
2005/02/0245, 20. 6. 2006
Nach stRsp (zB 30. 1. 2004, 2003/02/0223 = ZfVB 2005/407, 473), ist es aufgrund eines als erwiesen angenommenen situationsbezogenen Verhaltens eines Probanden (iZm der Verweigerung der Atemluftprobe auf Alkoholgehalt) entbehrlich, ein ärztliches Sachverständigengutachten über dessen Zurechnungsfähigkeit einzuholen.