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VwGH 2005/02/0233, 23. 5. 2006 (Straßenpolizei)

StraßenpolizeiZfV 2007/1317ZfV 2007, 566 Heft 3a v. 13.8.2007

StVO: § 4 Abs 5 (Verkehrsunfälle; Meldepflicht)

§ 4 Abs 5a (Verkehrsunfälle; Verständigung der Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne Erforderlichkeit nach Abs 5; Entgegennahmepflicht der Polizei- und Gendarmerie; abzuführenden Verwaltungsverfahren, keines; Parteistellung des Zweitbeteiligten, keine, Akteneinsicht, keine)

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