StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest; Verweigerung; Zurechnungsfähigkeit bei Aufforderung; behauptete Gehirnerschütterung; situationsbezogenes Verhalten ausreichend)
2005/02/0146, 20. 6. 2006