StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest; Verweigerung; Tatbildverwirklichung mit Weigerung; Tatbildverwirklichung auch mit Weigerung sich zwecks Alkomattest zur nächstgelegenen Dienststelle bringen zu lassen; Bereitschaft zur Durchführung nach Weigerung, Relevanz, keine)
§ 5 Abs 4 (Atemluftuntersuchung; Ermächtigung zur Verbringung zur nächstgelegenen Dienststelle)